Willkommen bei der Online-Pflege-Beratung

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Riskieren Sie keine Pflegegeldkürzung!
Vereinbaren Sie den verpflichtenden Beratungseinsatz bequem und kostenlos online!

So einfach geht’s: In wenigen Schritten zu Ihrem Beratungstermin

Willkommen bei der Online-Pflege-Beratung

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungen Pflicht. Wer diese versäumt, riskiert den Verlust der Pflegeleistungen.
Wir bieten Ihnen für Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein eine kostenlose und bequeme Möglichkeit, die verpflichtende qualifizierte Pflegeberatung gemäß Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) online durchzuführen.

Sie können den Termin selbst auswählen und buchen – so haben Sie die volle Flexibilität, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen der Pflegekasse erfüllen und die bestmögliche Unterstützung für die Pflege Ihrer Angehörigen erhalten. Außerdem verhindern Sie so eine drohende Kürzung der Leistungen bei Nichteinhalten des Termins.

Für wen ist die Beratung?

Diese Beratung richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungseinsatz gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegepersonen zu unterstützen. Im Falle von Pflegegrad 2 und 3 sind die Intervalle halbjährlich, im Falle von Pflegegrad 4 und 5 müssen sie vierteljährlich durchgeführt werden.

Warum ist die Pflegeberatung wichtig?

Der Beratungseinsatz ist ein wesentlicher Bestandteil, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten. Ziel der Beratung ist es, Sie über die optimale Pflege zu informieren, auf mögliche Gefahren hinzuweisen und Ihnen praktische Tipps zu geben. Dies hilft nicht nur, den Pflegeprozess zu optimieren, sondern sorgt vor allem auch dafür, dass die Pflegekasse weiterhin das Pflegegeld auszahlt.

Die Beratung dient nicht nur dazu, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern bietet Ihnen auch wertvolle Unterstützung im Pflegealltag:

Unsere Lösung:

  • Gesetzlich nach Paragraf 72 SGB XI zugelassene, anerkannte Pflegeberatung
  • Online oder telefonisch – keine Anfahrt
  • Kostenfrei für Sie, Abrechnung direkt mit der Kasse. Wir übernehmen den schriftlichen Austausch mit den Kassen.
  • In wenigen Minuten buchen – wir kümmern uns um den Rest
  • Ab dem zweiten Beratungstermin darf die Beratung bei jedem zweiten Termin online durchgeführt werden, sodass Sie den Termin bequem von zu Hause aus wahrnehmen können.
  • Sollte die Verpflichtung zur Durchführung der Beratung nicht erfüllt werden, besteht das Risiko, dass das Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen wird.

Wie funktioniert die Online-Beratung?

Der Ablauf ist einfach und flexibel:

Jetzt direkt kostenlosen Termin vereinbaren

Buchen Sie jetzt ganz einfach Ihren Termin zur Online-Pflegeberatung über unseren Calendly-Link. Der Prozess ist schnell und unkompliziert: Wählen Sie einfach einen freien Termin, nachdem Sie ein paar grundlegenden Angaben zu ihrer individuellen Situation gemacht haben, und schon sind wir für Sie da. Unsere qualifizierten Berater:innen stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie umfassend zu unterstützen. Machen Sie den ersten Schritt – wir kümmern uns um den Rest! Bei uns erwartet sie kein unpersönliches Call-Center und auch keine Computerstimme, sondern der direkte menschliche Kontakt zu unseren Kolleg:innen.

Terminplaner

Online-Termin für fünf Bundesländer

Berlin

In Berlin sind wir immer für dich da! Unsere freundlichen Kolleg:innen freuen sich darauf, dir eine unkomplizierte Online-Pflegeberatung zu geben. Vereinbare noch heute einen Termin – es ist einfacher, als du denkst!

Brandenburg

In Brandenburg sind wir nur einen Klick entfernt! Lass uns gemeinsam deine Fragen in einer persönlichen Online-Pflegeberatung klären. Unsere engagierten Berater:innen warten schon auf dich – hol dir jetzt deinen Termin!

Hessen

In Hessen sind wir für dich da! Unsere Experten stehen bereit, dir mit einer persönlichen Online-Pflegeberatung zur Seite zu stehen. Zögere nicht, sondern vereinbare noch heute deinen Beratungstermin!

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen helfen wir dir weiter! Unsere einfühlsamen Kolleg:innen freuen sich darauf, dich in einer persönlichen Online-Pflegeberatung zu unterstützen. Mach den ersten Schritt und buche deinen Termin direkt!

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind wir für dich da! Deine individuelle Online-Pflegeberatung wartet schon auf dich. Unsere freundlichen Berater:innen sind bereit, dir zu helfen – sichere dir jetzt deinen Termin!

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Häufige Fragen einfach beantwortet

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (oder Qualitätssicherungsbesuch) ist ein regelmäßig stattfindender Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Ab Pflegestufe zwei ist der Beratungseinsatz Pflicht. Pflegeexperten sollen beim Beratungsbesuch pflegende Angehörige unterstützen und die Qualität der Pflege optimieren und sicherstellen.

Durch regelmäßige Beratungstermine sollen die Angehörigen bei der Pflegearbeit unterstützt werden. Pflegefachkräfte oder andere zertifizierte Pflegeberater geben Pflegenden hilfreiche Tipps und Ratschläge. Auf der anderen Seite wiederum überprüfen die Experten auch, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation.

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegrad 2 oder höher haben und zuhause von Angehörigen gepflegt werden.

Nachdem der erste Termin vor Ort stattfinden muss, kann jeder zweite Pflegeberatungs-Termin unkompliziert per Online-Gespräch stattfinden. Im Falle der Pflegegrade 2 & 3 wäre das jährlich, im Falle von Pflegegrad 4 & 5 halbjährlich – jeweils im Wechsel mit einer Vor-Ort-Beratung.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gesetzlich verpflichtend. Die Pflegeversicherung verlangt einen Nachweis, dass die Beratung stattgefunden hat. Dieser wird von uns erbracht.

  • Pflegegrade 2 und 3: jedes Halbjahr (jeder zweite Termin darf online durchgeführt werden)
  • Pflegegrade 4 und 5: jedes Quartal (jeder zweite Termin darf online durchgeführt werden)

Der Beratungsbesuch kann entweder von ambulanten Pflegediensten oder von Pflegeberatern, die gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI zertifiziert sind, durchgeführt werden. Auch Pflegefachkräfte, die von der Pflegekasse beauftragt, jedoch nicht bei ihr angestellt sind, können den Besuch gemäß § 37.3 durchführen.

Die Kosten für die verpflichtenden Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Für Pflegebedürftige sowie die Pflegenden entstehen keine Kosten. Bei privat Versicherten muss Vorkasse geleistet werden. Die Rechnung wird dann bei der Kasse/Beihilfe eingereicht und der Betrag dann erstattet.

  1. Ein Termin wird vereinbart (Zuhause oder Online)
  2. Der Termin wird wahrgenommen
  3. Zu Beginn stellt der Berater Fragen zum Tagesablauf der Pflege
  4. Hierbei werden auch Pflegeleistungen vorgestellt, die ggf. noch nicht ausgeschöpft wurden und zur Entlastung der Pflegenden helfen können.
  5. Der Termin dauert mindestens 15 Min. bis höchstens 1 Stunde
  6. Die Ergebnisse der Beratung werden vom Experten in einem Formular festgehalten. Eine Kopie davon wird an die Pflegekasse als Beleg zugesendet (und dient dabei auch als Grundlage, um als Berater mit der Pflegekasse abrechnen zu können).

Setzen Sie sich schnell mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und schildern Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bitten Sie darum, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um eine Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden. 

Kundenzufriedenheit

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